Diesel Card Luxembourg
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Bestätigung
Sie erhalten eine E-Mail mit den vorausgefüllten Formularen im PDF-Format. Wir bitten Sie, diese zu überprüfen, zu unterschreiben und anschließend an uns zurückzusenden.
per E-Mail an info@dclcard.com
oder
per Post an folgende Adresse:
Diesel Card Luxembourg
10, Dosberstrooss
L-9764 Marnach
Luxembourg
ALLGEMEINE BEITRITTSBEDINGUNGEN ZUM KARTENSYSTEM DER DIESEL CARD LUXEMBOURG S.A.
DIESEL CARD LUXEMBOURG S.A., Aktiengesellschaft
Gesellschaftssitz: 10, Dosberstrooss, L-9763 Marnach; R.C.S. Luxembourg B 125.009
ARTIKEL 1 – ANNAHME DER ALLGEMEINEN BEITRITTSBEDINGUNGEN ZUM KARTENSYSTEM VON DIESEL CARD LUXEMBOURG
Nach Annahme des Antrags sendet DIESEL CARD LUXEMBOURG S.A., nachstehend DCL genannt, eine oder mehrere Karten an die im Antrag angegebene Adresse. Durch die Einreichung des Antrags akzeptiert der Antragsteller, nachstehend KUNDE genannt, ausdrücklich die unbefristete Gültigkeit der allgemeinen Beitrittsbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn DCL diese unterzeichnet und/oder schriftlich akzeptiert hat. Sollte ein Teil der Beitrittsbedingungen ungültig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
ARTIKEL 2 – GEGENSTAND
DCL stellt dem Kunden DIESEL CARD LUXEMBOURG-Karten zur Verfügung, mit denen er Kraftstoffe der in Artikel 3 genannten Arten beziehen kann, ohne diese sofort bezahlen zu müssen. Die Gesellschaft DCL betreibt ihr eigenes Kreditkartensystem, das den Kauf von Kraftstoffen an allen Tankstellen unseres Netzes ermöglicht. Für den KUNDEN ist DCL Verkäufer der genannten Kraftstoffe. DCL übernimmt die kommerzielle und finanzielle Betreuung der vom KUNDEN mittels dieser Karten getätigten Transaktionen. DCL behält sich das Recht vor, den Beitrittsantrag aufgrund der finanziellen Bewertung des KUNDEN und/oder der Ablehnung durch die Kreditversicherung abzulehnen.
ARTIKEL 3 – BETROFFENE PRODUKTE
Die bei Vorlage der Karte verfügbaren Produkte sind die an den Tankstellen unseres Netzes verkauften Kraftstoffe. DCL legt pro Karte, pro Beleg, pro Tag und für dieselbe Transaktion eine Grenze für den Wert der oben genannten Kraftstoffe fest, die mittels dieser Karten bezogen werden. Die dem KUNDEN ausgestellten Karten dürfen ausschließlich zum Bezug der zum Verkauf angebotenen Kraftstoffe verwendet werden. Sie dürfen keinesfalls dazu verwendet werden, Bargeld zu erhalten.
ARTIKEL 4 – DIE DIESEL CARD LUXEMBOURG-KARTEN
DCL stellt Karten bereit, die dem KUNDEN als Zahlungsmittel für alle Kraftstoffe seiner Wahl dienen können. Der KUNDE erhält eine detaillierte Aufstellung der verschiedenen Käufe, die sowohl die Daten des KUNDEN als auch die Daten des Fahrzeugs enthält, für das die Karte bestimmt ist. Dem Kunden wird eine Reihe von Codes zugeteilt, die die Nutzung der Karten auf Karteninhaber beschränkt, die die vertraulichen Codes kennen. Der KUNDE ist verpflichtet, alle Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um die Sicherheit der Karten und die Vertraulichkeit der ihm zugeteilten Codes zu gewährleisten. Der KUNDE ist insbesondere verpflichtet, die vertraulichen Codes weder auf der Karte noch auf einem anderen Dokument zu notieren, das zusammen mit der Karte mitgeführt werden könnte. DCL verpflichtet sich ihrerseits, die dem KUNDEN zugeteilten vertraulichen Codes nicht an Dritte weiterzugeben. Alle Karten werden dem KUNDEN persönlich anvertraut. Folglich ist seine persönliche Haftung gegeben, auch wenn die Karten von Dritten verwendet werden. Der KUNDE sowie sein gesetzlicher Vertreter verpflichten sich gegenüber DCL zur Zahlung jeder mit diesen Karten vorgenommenen Abbuchung, auch bei Verlust, Diebstahl oder Verschwinden der Karte sowie bei unsachgemäßer Verwendung der Karte im Verhältnis zu den Bestimmungen dieses Vertrags. Falls eines der oben genannten Ereignisse eintritt, ist der KUNDE verpflichtet, DCL unverzüglich und schriftlich darüber zu informieren. Im Falle eines Diebstahls sind der KUNDE oder sein gesetzlicher Vertreter außerdem verpflichtet, eine Anzeige bei den zuständigen Polizeibehörden zu erstatten. Der KUNDE sowie sein gesetzlicher Vertreter werden nach dem dritten Werktag nach Eingang der schriftlichen Mitteilung bei DCL von ihrer Haftung gegenüber DCL befreit. Der KUNDE bleibt in jedem Fall für jede Transaktion verantwortlich, die aus einer Verwendung der Karte mit dem Code resultiert. Im Falle eines Diebstahls muss der schriftlichen Mitteilung eine Bescheinigung über die Anzeige bei den zuständigen Polizeibehörden beigefügt werden. Die Karten bleiben Eigentum von DCL. Die Kosten für die Ausstellung der Karten und Ersatzkarten, auch bei Änderungen der Unternehmensdaten oder der Kartenidentifikation, werden dem KUNDEN in Rechnung gestellt.
ARTIKEL 5 – ORT UND ART DER NUTZUNG DER KARTEN
Die in Artikel 3 genannten Kraftstoffe sind bei Vorlage der Karte an allen Tankstellen unseres Netzes in Luxemburg, Belgien sowie in bestimmten anderen europäischen Ländern erhältlich. Als Kraftstoffkauf gilt das unmittelbare Betanken des auf der Fahrbahn befindlichen Fahrzeugs. Die Verwendung des Codes gilt als Unterschrift. Für jede Transaktion kann eine Quittung verlangt werden. Bei einer Kartenstörung können die Betreiber der Tankstellen den Vorgang manuell durchführen, sofern das für diesen Fall vorgesehene interne Verfahren eingehalten wird. Der KUNDE bleibt für jede Transaktion verantwortlich, die durch eine manuelle Quittung dokumentiert und durch die Unterschrift des Kartennutzers bestätigt wurde. DCL kann diese manuellen Transaktionen dem KUNDEN innerhalb einer Frist von maximal drei Monaten ab dem Datum der Transaktion in Rechnung stellen.
ARTIKEL 6 – PREISE, RECHNUNGSSTELLUNG, ZAHLUNG UND E-INVOICING
6.1. PREISE
Der dem KUNDEN von der Gesellschaft DCL in Rechnung gestellte Betrag entspricht
- entweder dem Tarif der DIESEL CARD LUXEMBOURG-Karten, der ohne Vorankündigung geändert werden kann,
- oder den an den Tankstellen unseres Netzes ausgewiesenen Preisen.
6.2. RECHNUNGSSTELLUNG
Die Rechnungen für die in Artikel 3 genannten Kraftstoffe werden von der Gesellschaft DCL ausgestellt. Die Kraftstofflieferungen werden alle 15 Tage in Rechnung gestellt. Diese Rechnungen sind unverzüglich zu begleichen. Bei automatischem Bankeinzug verpflichtet sich DCL, den KUNDEN mindestens 3 Tage im Voraus über den Betrag zu informieren, der eingezogen wird. Der KUNDE ist verpflichtet, DCL unverzüglich über jede Änderung des Gesellschaftssitzes, des Bankkontos oder anderer Unternehmensdaten zu informieren. Die Rechnungen können erst nach Erhalt dieser Informationen geändert werden. Eine nachträgliche Änderung bereits ausgestellter Rechnungen ist nicht möglich.
6.3. ZAHLUNG
Der KUNDE verpflichtet sich, seine Einkäufe gemäß den Beitrittsbedingungen vollständig zu bezahlen. Jede Zahlung erfolgt zugunsten von DCL oder, für Betankungen innerhalb der Partnernetze im Ausland, zugunsten der betreffenden Partner. Jede Reklamation oder Beanstandung, insbesondere hinsichtlich des Betrags oder der Art der auf den Rechnungen zusammengefassten Transaktionen, muss innerhalb von sieben Tagen nach dem Ausstellungsdatum der Rechnung schriftlich an DCL gerichtet werden und muss als Anlage die Dokumente enthalten, die die betreffende Reklamation oder Beanstandung begründen. Nach Ablauf dieser Frist werden Reklamationen oder Beanstandungen als verspätet und unzulässig betrachtet. Der Eingang von Reklamationen oder Beanstandungen bei DCL stellt weder eine Anerkennung der Haftung noch eine Begründetheit dieser Reklamationen oder Beanstandungen dar. In jedem Fall verpflichten sich der KUNDE sowie sein gesetzlicher Vertreter gegenüber DCL, ihre Verpflichtungen persönlich, gesamtschuldnerisch und unteilbar einzuhalten. Zur Sicherung der aufgrund dieses Vertrags geschuldeten Beträge stellt der KUNDE DCL die im Kartenantrag genannte Garantie. Jede Rechnung ist bei Fälligkeit zugunsten von DCL zu begleichen. DCL behält sich das Recht vor, eine Mindestpauschale von 13 € pro Mahnung sowie 10 % Verzugszinsen pro Jahr ab dem Fälligkeitsdatum der geschuldeten Beträge in Rechnung zu stellen. Eine Nichtzahlung oder verspätete Zahlung führt außerdem zu einer vertraglichen Vertragsstrafe von 20 % des geschuldeten Betrags, ohne vorherige Erinnerung oder Mahnung. Der Mindestbetrag der Vertragsstrafe beträgt 50 €.
6.4. E-INVOICING
DCL bietet dem KUNDEN die Möglichkeit, eine Rechnung im elektronischen Format (PDF) per E-Mail an die vom KUNDEN gewählte E-Mail-Adresse zu erhalten. DCL haftet in keiner Weise für technische Probleme oder eine vorübergehende Nichtverfügbarkeit des E-Invoicing-Dienstes sowie für dadurch verursachte Schäden und Verzögerungen. Der KUNDE kann den E-Invoicing-Dienst jederzeit kündigen. In diesem Fall stellt DCL schnellstmöglich wieder auf die Ausstellung von Rechnungen in gedruckter Form um. DCL behält sich das Recht vor, dem Kunden die durch die Ausstellung und den Versand von Rechnungen in gedruckter Form entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen. Um E-Invoicing nutzen zu können, muss der KUNDE Inhaber eines vollständigen Kundenkontos bei DCL sein. Darüber hinaus muss er ein Lastschriftmandat zugunsten von DCL erteilt und die allgemeinen Beitrittsbedingungen akzeptiert haben. Der KUNDE bleibt selbst für die korrekte Erfassung seiner Rechnungsdaten verantwortlich.
ARTIKEL 7 – LAUFZEIT
Der vorliegende Beitrittsantrag tritt am Datum der Mitteilung seiner Annahme durch DCL in Kraft, und zwar für unbestimmte Dauer. Jede Partei kann ihn kündigen, sofern sie die andere Partei acht Tage im Voraus per Einschreiben darüber informiert. Bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung kann DCL diesen Vertrag von Rechts wegen und ohne Vorankündigung oder gerichtliche Formalität kündigen, unbeschadet jeder weiteren Maßnahme, insbesondere der Beitreibung des geschuldeten Betrags zuzüglich 10 % Verzugszinsen pro Jahr und der durch die verspätete Zahlung entstandenen Kosten gemäß Artikel 6.3. DCL behält sich außerdem das Recht vor, die Karten jederzeit endgültig oder vorübergehend zu sperren, ohne den KUNDEN vorher darüber zu informieren. Die Kündigung des Vertrags aus welchem Grund auch immer verpflichtet den KUNDEN sowie seinen gesetzlichen Vertreter, die Karten an DCL zurückzugeben, und untersagt ihnen deren Nutzung. Sollte der Inhaber die Karten nach Kündigung des Vertrags weiterhin verwenden, setzt er sich den gesetzlich vorgesehenen Sanktionen sowie den in Artikel 6.3 vorgesehenen vertraglichen Bedingungen aus. Bei schwerwiegenden Versorgungsschwierigkeiten der Tankstellen unseres Netzes kann DCL die Kraftstofflieferungen beschränken, ohne dass der KUNDE daraus Reklamationen und/oder Entschädigungsansprüche ableiten kann. Darüber hinaus kann DCL nicht für etwaige Schäden haftbar gemacht werden, die durch eine unsachgemäße Handhabung der Karten, durch einen Ausfall des Kartenlesegeräts oder durch eine Funktionsstörung einer Karte verursacht werden.
ARTIKEL 8 – DATEN DES KUNDEN
DCL ist ausdrücklich berechtigt, die externen Dienstleister und Partner, die mit der Annahme oder Herstellung der Karten beauftragt sind, über jede Bestellung und jede Kartensperrung zu informieren. Der KUNDE hat jederzeit das Recht, durch schriftlichen Antrag Einsicht in die bei DCL zu Rechnungszwecken gespeicherten Daten seiner Gesellschaft zu verlangen. ARTIKEL 9 – ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND Der vorliegende Vertrag unterliegt dem Recht des Großherzogtums Luxemburg. Erfüllungsort der sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist der Sitz von DCL. Jede Streitigkeit im Zusammenhang mit der Auslegung und/oder Ausführung dieses Vertrags fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte der Bezirke Diekirch und Luxemburg-Stadt. DCL behält sich jedoch das Recht vor, den KUNDEN vor den Gerichten seines Aufenthaltsorts zu verklagen.